Der Garten als UN-Menschenrecht

Das Pflegen des Saatgutes, das Anpflanzen, Aufziehen und Ernten der eigenen Nahrung hat eine uralte Tradition und vielfältige kulturelle Ausprägung.
Nach Jahrzehnten der immer stärker werdenden Industrialisierung auch im Ackerbau und Pflanzwesen samt all seinen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen erlangt der Gartenbau derzeit eine neue Bedeutung.
Diese geht weit über die reine Ernährungsfrage hinaus, wobei die Selbstversorgung schon einmal einen überaus großen Wert darstellt. Daneben sind Gärten wichtige Faktoren in der Volkswirtschaft, der Gesundheit, der gesellschaftlichen Integration. Sie ermöglichen einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden, den Ressourcen, dem Samengut.

Trotz alledem sind Gärten derzeit noch nicht ein Recht aller Menschen. Ein Großteil der Menschen auf der Erde hat keinen Grundbesitz und/oder lebt in Städten, in denen ihre Wohnstätten keine Möglichkeit zum Gärtnern bieten.
Gäbe es ein Grundrecht aller Menschen auf einen Garten, müssten die Kommunen, die Länder, die Staaten und überstaatlichen Verbünde dafür sorgen, dass dieses, in welcher Form auch immer, gewährleistet wird.
Dies hätte eine weitreichende Verantwortungsübernahme der Menschen für die Natur und deren schützenswerte Reichtümer zur Folge und auch eine gerechtere Verteilung derselben. Damit entspricht das Recht auf einen Garten ganz dem Geiste der UN-Menschenrechte.
Wir fordern daher die Vereinten Nationen auf, dieses Grundrecht im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu verankern.

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